e-ID kann endgültig in die Umsetzung gehen
Das Bundesgericht hat heute die Beschwerden gegen die E-ID-Abstimmung abgewiesen und bestätigt, dass die Abstimmung vom 28. September 2025 nicht wiederholt werden muss. digitalswitzerland begrüsst diesen Entscheid. Damit kann die für Dezember geplante Lancierung der staatlich anerkannten elektronischen Identität (e-ID) ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden.